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   BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84   

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https://dejure.org/1984,695
BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84 (https://dejure.org/1984,695)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1984 - 4 StR 224/84 (https://dejure.org/1984,695)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - 4 StR 224/84 (https://dejure.org/1984,695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassung von Tatbeständen aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise oder durch einen zugleich verwirklichten Tatbestand - Verminderung der Schuldfähigkeit ab einem Blutalkoholwert von 2,0 %o - Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo - Planvolles ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1984, 408
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.08.1962 - 4 StR 257/62

    Anhalterin - § 237 StGB aF, § 177 StGB, Teilidentität der Ausführungshandlung,

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
    Die Strafkammer hat nämlich übersehen, daß sämtliche Tatbestände, wenn nicht schon aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise, hier jedenfalls durch den zugleich verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (vgl. BGHSt 18, 29; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84 m.w.Nachw.).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
    Die Strafkammer hat nämlich übersehen, daß sämtliche Tatbestände, wenn nicht schon aufgrund einer natürlichen Betrachtungsweise, hier jedenfalls durch den zugleich verwirklichten Tatbestand der Entführung (§ 237 StGB) zur Tateinheit zusammengefaßt sind (vgl. BGHSt 18, 29; BGH, Beschluß vom 3. Februar 1984 - 4 StR 17/84 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.03.1982 - 1 StR 35/82

    Anforderungen an die Urteilserwägungen hinsichtlich der Fähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
    Selbst erfahrene, alkoholgewohnte Trinker können sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82 - m.w.N.); bei ihnen ist deshalb planvolles folgerichtiges Verhalten nicht ohne weiteres ein Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Hemmungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 09.09.1982 - 4 StR 460/82

    Abgrenzung zwischen erheblich verminderter Schuldfähigkeit und Schuldunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
    Selbst erfahrene, alkoholgewohnte Trinker können sich meist im Rausch noch motorisch kontrollieren und äußerlich geordnet verhalten, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon erheblich beeinträchtigt ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1982 - 4 StR 460/82 - m.w.N.); bei ihnen ist deshalb planvolles folgerichtiges Verhalten nicht ohne weiteres ein Anzeichen für das Fehlen einer erheblichen Einschränkung der Hemmungsfähigkeit (BGH, Urteil vom 16. März 1982 - 1 StR 35/82).
  • BGH, 23.03.1977 - 2 StR 8/77

    Tatbestandsvoraussetzungen des § 306 Nr. 3 Strafgesetzbuch (StGB) - Die

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - 4 StR 224/84
    In Fällen rauschbedingter Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit erfaßt der Täter vielfach noch die tatsächliche und rechtliche Tragweite seiner Handlungen, verfügt jedoch nicht mehr über das erforderliche Hemmungsvermögen (BGH, Urteil vom 23. März 1977 - 2 StR 8/77).
  • BGH, 22.11.1990 - 4 StR 117/90

    Minderung des Steuerungsvermögens ab einer BAK von 2 o/oo

    Der Bundesgerichtshof fordert daher in ständiger Rechtsprechung, bei Blutalkoholwerten von 2 Promille an aufwärts die Anwendung des § 21 StGB in Betracht zu ziehen (BGH NStZ 1984, 408; VRS 69, 432, 433), da bei derartigen Werten erheblich verminderte Schuldfähigkeit naheliege (BGHSt 34, 29, 31; BGHR StGB § 21 BAK 4; BGH bei Holtz MDR 1986, 622), und zwar um so näher, je mehr der Wert von 2 Promille überschritten ist (BGH StV 1982, 14, 15; NStZ 1984, 506; BGHR StGB § 21 BAK 6; zusammenfassend Salger in Festschrift für Pfeiffer, 1988, S. 379, 383).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Zutreffend ist das Landgericht zunächst bei der Prüfung der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit vom Ausmaß der Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit ausgegangen (vgl. BGH NStZ 1984, 408).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 321/19

    Urteil im Elysium-Prozess überwiegend rechtskräftig

    Sofern der Täter hingegen durch die Verwirklichung der tatbestandsmäßig vorausgesetzten Absicht ein weiteres Strafgesetz verletzt, hat die Rechtsprechung, soweit erkennbar, die Annahme einer tatbestandlichen Handlungseinheit nur in Fällen zugelassen, in denen die Umsetzungstat vor der Beendigung des vorausgegangenen Delikts vorgenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1974 - 3 StR 200/74, BGHSt 26, 24, 27; Beschluss vom 4. April 1984 - 3 StR 90/84, juris Rn. 4, NStZ 1984, 408; Senat, Beschluss vom 13. Oktober 1987 - 2 StR 490/87, juris Rn. 2; BGH, Urteil vom 12. Januar 1988 - 1 StR 628/87, juris Rn. 4; Beschluss vom 15. September 1988 - 4 StR 419/88, juris Rn. 3).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Daß jemand zweckgerichtet und planmäßig gehandelt hat, eine lückenlose Erinnerung hat und sich nach der Tat - eventuell nach einem abgeklungenen Affekt - situationsgerecht verhält, ist insoweit nur von beschränktem Beweiswert (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; VRS 23, 209, 211; NStZ 1981, 298; 1982, 243; 1983, 19; 1984, 408; BGH, Beschlüsse vom 8. März 1978 - 3 StR 26/78; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85 - und vom 3. Januar 1986 - 4 StR 654/85).
  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Allerdings entspricht es ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß unauffälliges Verhalten, zielstrebiges und planvolles Vorgehen, Alkoholgewöhnung und ungetrübtes Erinnerungsvermögen einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens nicht entgegenzustehen brauchen (BGHSt 1, 384, 385; BGH GA 1955, 269, 271; 1984, 124, 125; BGH bei Holtz MDR 1976, 633; BGH NStZ 1981, 298 ; 1982, 243 und 376; 1983, 19; 1984, 408 und 506; BGHR § 21 Alkoholauswirkungen 1 und 2; § 21 Blutalkoholkonzentration 3, 4, 6, 8).

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgesprochen, daß bei Blutalkoholwerten von 2 o/oo an aufwärts erheblich verminderte Schuldfähigkeit "in Betracht zu ziehen" sei (NStZ 1984, 408 ; VRS 69, 432, 433; Beschl. vom 15. April 1983 - 2 StR 78/83).

    Innerhalb des Indizes BAK-Wert gebietet er nur, die für den Angeklagten günstigsten Abbauwerte, nicht aber die durchschnittlichen Abbauwerte zu verwenden (BGH NStZ 1984, 408 ; BGH, Beschl. vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87).

  • BGH, 17.11.1992 - 1 StR 534/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen erpresserischem Menschenraub oder Geiselnahme und

    Auch die Rechtsprechung zur Konkurrenz der §§ 237, 239 zu §§ 177, 178 StGB (vgl. BGHSt 29, 239; BGH NStZ 1984, 135; 1984, 262; 1984, 408; BGH NJW 1989, 917 zu § 237; BGHSt 28, 19; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 2 und 5 zu § 239) kann hier nicht herangezogen werden, da Schutzrichtung und Tatbestandsbilder der §§ 237, 239 StGB einerseits und der §§ 239a, 239b StGB andererseits sich in Gewicht und Zielsetzung unterscheiden.
  • BGH, 06.02.1987 - 2 StR 630/86

    Herabsetzung des Hemmungsvermögens bei Alkoholgewöhnung des Täters

    Gerade erfahrene alkoholgewöhnte Täter verhalten sich auch im Rausch meist noch motorisch kontrolliert und äußerlich geordnet, obwohl ihr Hemmungsvermögen womöglich schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; vom 21. Februar 1986 - 2 StR 733/85; vom 25. September 1985 - 2 StR 524/85; vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1982, 243, 376; 1984, 408; BGH Strafverteidiger 1984, 463; 1982, 566).

    Das vom Zeugen beobachtete situationsgerechte Verhalten des Angeklagten nach der Tat hat dann nur beschränkten Beweiswert, wenn der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein sollte (BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86; Beschluß vom 10. September 1985 - 4 StR 481/85; BGH NStZ 1984, 408; 1983, 19; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1982 - 2 StR 808/83).

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Gerade alkoholgewohnte Täter verhalten sich häufig auch im Rausch noch äußerlich kontrolliert, folgerichtig und planvoll, obwohl ihr Hemmungsvermögen möglicherweise schon fortgefallen oder erheblich beeinträchtigt ist (BGH NStZ 1982, 243 und 1983, 19 sowie BGH Beschlüsse vom 5. August 1983 - 2 StR 427/83, vom 11. Oktober 1983 - 4 StR 582/83 und vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84).

    Im übrigen muß der Tatrichter auch in Fällen, in denen ihm keine Blutprobe zur Verfügung steht, angeben, von welchem Blutalkoholwert er nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme unter Beachtung des Grundsatzes in dubio pro reo bei seiner Erörterung der Voraussetzungen des § 21 StGB ausgegangen ist (BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 1984 - 4 StR 224/84 und vom 3. Juli 1984 - 4 StR 317/84).

  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Soweit im angefochtenen Urteil - im Anschluß an die gehörten Sachverständigen - auf das "insgesamt relativ geordnete Nachtatverhalten des Angeklagten" hingewiesen wird, hätte erörtert werden müssen, ob der Angeklagte durch die Tat ernüchtert worden sein kann (BGH NStZ 1983, 19; 1984, 408, 409; NJW 1988, 779, 780; BGH, Beschluß vom 9. Dezember 1986 - 4 StR 643/86).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 421/93

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Geiselnahme

    Es entspricht allgemeiner Ansicht und gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß solchenfalls die Straftatbestände der §§ 237 und 177 StGB tateinheitlich zusammentreffen (BGHSt 18, 29; BGH NStZ 1984, 408; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 8; Dreher/Tröndle, StGB 46. Aufl. § 237 Rdn. 9 m.w.N.); es verhält sich also nicht etwa so, daß § 237 StGB im Hinblick auf das Sexualdelikt unanwendbar wäre.
  • BGH, 10.02.1987 - 1 StR 731/86

    Schuldfähigkeit - Urteilsgründe - Anforderungen an Urteilsbegründung

  • BGH, 10.05.1988 - 1 StR 175/88

    Straftat - Spurenbeseitigung - Verschleierung - Strafzumessung -

  • BGH, 20.11.1990 - 2 StR 424/90

    Berechnung der Tatzeit-BAK bei fehlenden Trinkmengenangaben

  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

  • BGH, 19.08.1986 - 1 StR 359/86

    Voraussetzungen für die Annahme einer einheitlichen fortgesetzten Handlung -

  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87

    Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 260/87

    Gesamtwürdigung einer kontrollierten, mehrstündigen Tatausführung beim

  • BGH, 12.11.1985 - 4 StR 579/85

    Darlegungspflicht des Tatgerichts bei Anschluss an das Ergebnis eines

  • BGH, 15.05.1985 - 2 StR 149/85

    Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" für die Strafzumessung -

  • BGH, 24.07.1992 - 3 StR 262/92

    Kriterien für einen Ausschluss der Schuldfähigkeit - Verstärkung von

  • BGH, 17.07.1990 - 1 StR 305/90

    Bindungsumfang bei einer Zurückverweisung an eine Schwurgerichtskammer -

  • BGH, 25.07.1990 - 2 StR 246/90

    Bewertungen der verminderten Schuldfähigkeit auf der Grundlage der Angaben des

  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 576/86

    Zweifel an der Richtigkeit einer höchstmögliche Blutalkoholkonzentration für die

  • BGH, 20.11.1984 - 1 StR 639/84

    Verurteilung wegen Vergewaltigung und wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr -

  • BGH, 25.09.1991 - 5 StR 429/91

    Anforderungen an den Ausschluss der Schuldunfähigkeit - Pflicht zur

  • BGH, 03.01.1986 - 4 StR 654/85

    Anforderungen an die Verneinung des Vorliegens der Voraussetzungen einer

  • BGH, 09.12.1986 - 4 StR 643/86
  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 263/85

    Verwertung der Erklärung des Zeugen, keine Aussage machen zu wollen -

  • BGH, 09.01.1991 - 2 StR 574/90

    Bewertung des Steuerungsvermögens bei planmäßigem, zielstrebigem und

  • BGH, 30.04.1986 - 4 StR 186/86

    Strafbarkeit wegen schwerer räuberischer Erpressung, wegen Freiheitsberaubung und

  • BGH, 03.01.1986 - 4 StR 645/85

    Hemmungsvermögen - Gleichwertige Abwägung - Äußere Erscheinungsbild -

  • BGH, 31.01.1992 - 2 StR 7/92

    Erforderlichkeit der Berechnung der Blutalkoholkonzentration des Angeklagten bei

  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 179/84

    Verneinung der Schuldunfähigkeit wegen Alkohols aufgrund des äußeren

  • BGH, 13.05.1986 - 1 StR 199/86

    Revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen zur

  • BGH, 12.06.1984 - 4 StR 333/84

    Pflicht des Gerichts zur umfassenden Würdigung des Ergebnisses der

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 438/84

    Annahme voller Schuldfähigkeit mit unzureichenden Feststellungen

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